Strafrecht

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Strafrecht

In unserer Kanzlei übernimmt Rechtsanwalt strafrechtliche Mandate.

Im Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten in jedem Abschnitt des Strafverfahrens,

d.h. von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über den Prozess vor dem Gericht erster Instanz bis zum Berufungsverfahren, und in besonderen Fällen auch im Revisionsverfahren (poln. Kassation) sowie im Vollstreckungsverfahren. Langjährige Erfahrung und Praxis zeigen, dass es sinnvoll ist, wenn der Strafverteidiger schon im frühesten Stadium der Ermittlungen durch den Staatsanwalt dabei ist. Hier treten oft prozessrelevante Ereignisse auf, die die Richtung für den weiteren Verlauf der Sache vorgeben, d.h. über den Inhalt des Strafantrags (bzw. der Anklageschrift) entscheiden oder zur Einstellung der Sache führen (ohne dass die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfasst).

Deshalb sind wir während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei allen Prozesstätigkeiten anwesend, bei denen die Anwesenheit des Strafverteidigers zulässig ist.

Wir sind hauptsächlich in der Stadt Poznań und der unmittelbaren Umgebung tätig, aber, falls notwendig, vertreten wir Sie auch vor Gerichten in anderen Regionen Polens.

Innerhalb des breitgefächerten Strafrechts beschäftigen wir uns vor allen mit folgenden Vergehen/Verbrechen:

  • Verkehrsdelikte (Verkehrsunfall, Fahren unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen etc.)
  • gegen das Leben und die Gesundheit (Schlägerei und tätlicher Angriff, Körperverletzung, Abtreibung, Lebens- bzw. Gesundheitsgefährdung etc.)
  • gegen die Familie (häusliche Gewalt, körperliche und psychische Misshandlung von Familienangehörigen und Schutzbefohlenen, dauerhafte Verletzung der Unterhaltspflicht)
  • gegen die Freiheit (strafbare Drohung, Erpressung, Stalking etc.)
  • gegen die Ehre und die körperliche Unversehrtheit (üble Nachrede, Verunglimpfung, Eingriff in die körperliche Unversehrtheit etc.)
  • gegen die Tätigkeit staatlicher Institutionen (Bestechlichkeit, entgeltliche Protektion etc.)
  • gegen den Datenschutz (rechtswidrige Einholung von Informationen, Vernichtung bzw. Beschädigung von Computerdaten, Störung von Computersystemen etc.)
  • gegen die Glaubwürdigkeit von Dokumenten (Fälschung, Falschbeurkundung etc.)
  • gegen das Vermögen (Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug etc.)
  • Wirtschaftsdelikte (Wirtschaftskriminalität, Kreditbetrug, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenzvergehen etc.)
  • Delikte gemäß polnischem Betäubungsmittelgesetz von 29 Juli 2005 (Herstellung, Schmuggel, in den Verkehr Bringen, Besitz von Betäubungsmitteln)
  • Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenzeichen, Gebrauchsmuster und Patente

Unsere Kanzlei vertritt Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen insbesondere:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (Fahren nach Alkoholgenuss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.)
  • Ordnungswidrigkeiten gegen das Vermögen (Diebstahl bzw. Unterschlagung, Hehlerei)
  • Ordnungswidrigkeiten gegen Personen (böswillige Belästigung, Hetzen eines Hundes auf Menschen, Verstoß gegen die Eltern- bzw. Erziehungspflichten)